Informationen zu EU-Fahrzeugen
–Was bedeutet der Begriff Re-Import-Fahrzeug eigentlich?
Re-Importfahrzeuge sind Fahrzeuge, die ursprünglich für andere europäische Länder produziert wurden. Aufgrund unterschiedlicher Vertriebswege, gelangen davon aktuell gut ein Drittel nach Deutschland. Reimportfahrzeuge verdanken den hohen Anreiz ihrer unterschiedlichen Preisstellung innerhalb der EU.
Habe ich bei Garantieansprüchen Nachteile mit EU- Fahrzeuge?
Nein. Geltende Garantieansprüche bleiben bei EU-Neufahrzeugen unverändert. Ob EU-Importe oder für Deutschland produzierte Fahrzeuge: Deutsche Vertragsservicepartner müssen Garantieleistungen oder den entsprechenden Kundendienst immer in der gleichen Qualität durchführen. Somit haben Sie bei EU – Fahrzeuge die gleichen Ansprüche an Garantieleistungen.
Warum sind die EU-Fahrzeuge von AMZ Online Cars so günstig?
Im Verhältnis zu anderen europäischen Staaten gehört Deutschland im Bereich Neuwagenkauf zu den preisintensiveren Ländern. Infolge unterschiedlicher Steuersatzhöhen der einzelnen EU-Länder kommt es zu Differenzen der Nettopreise. Dadurch sind die Hersteller in den Ländern mit hohen Steuersätzen gezwungen, Ihre Fahrzeuge zum günstigeren Werksabgabepreis anzubieten. Denn nur so bleiben die Fahrzeuge für ihre einheimischen Kunden bezahlbar. Dank unserer Kontakte erwerben wir diese Fahrzeuge zum günstigeren Nettopreis und geben diesen Preisvorteil unseren Kunden weiter.
Erfüllen EU-Fahrzeuge die deutschen Standards?
Ja. Die Autohersteller produzieren EU-Neuwagen für den europäischen Markt mit gleichen Standards. Deshalb müssen bei EU-Fahrzeuge keine Umrüstungen vorgenommen werden. Oftmals bekommt man in EU-Mitgliedsstaaten sogar eine hochwertigere Ausstattung als beim vergleichbaren für Deutschland hergestellten Fahrzeug. Grund dafür ist der Preiskampf zwischen den verschiedenen Fahrzeugherstellern.
Haben Sie auf Ihre Frage keine Antwort gefunden? Dann kontaktieren Sie uns. Gern beantworten wir Ihnen Ihr Anliegen rund um das Thema EU-Fahrzeuge.
Ich interessiere mich für ein Angebot oder habe mich bereits für ein Fahrzeug bei AMZ Online Cars entschieden. Was tun?
+Wenn Sie sich für ein Fahrzeug bei AMZ Online Cars entschieden haben, dann kontaktieren Sie uns. Telefonisch, per Email oder WhatsApp. Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Kaufabwicklung und informieren Sie über den weiteren Wertegang. Wenn alle Unklarheiten ausgeräumt sind, senden wir Ihnen den Kaufvertrag bzw. die Bestellung zum gewünschten Fahrzeug zu.
Für die Vertragserstellung benötigen wir folgende Daten von Ihnen:
- Name, Vorname
- Vollständige Anschrift (Erstwohnsitz)
- Emailadresse
- Telefonnummer
Wenn Ihnen die Fahrzeugbestellung bzw. der Kaufvertrag vorliegt, dann überprüfen Sie diesen auf Richtigkeit. Anschließend unterzeichnen Sie bitte die Unterlagen und senden diese per Email oder per Post an uns zurück.
Wichtig! Bei auftretenden Unklarheiten kontaktieren Sie uns bitte vorab!
Was passiert nachdem ich den Kaufvertrag bzw. den Auftrag zur Fahrzeugbestellung unterzeichnet an AMZ Online Cars zurückgesandt habe?
+Sobald uns der unterschriebene Kaufvertrag vorliegt, bestätigen wir Ihnen diesen. Nicht im Kaufvertrag oder in der Bestellung vereinbarte Zusatzleistungen, wie z. Bsp. der Anbau einer Anhängezugvorrichtung oder die Montage von Winterkompletträder, müssen von Seiten des Käufers schriftlich beauftragt werden. Hierfür erhalten Sie, nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, einen Link zu unserem Onlineshop per Mail.
Wann findet die Fahrzeugübergabe statt?
+Sie haben sich für einen sofort verfügbaren Lagerwagen entschieden?
Dann ist die Fahrzeugübergabe in unserem Zentrallager bei Chemnitz zeitnah planbar. Dazu kontaktieren Sie bitte Ihren Verkaufsberater. Von der Terminvereinbarung bis zur Fahrzeugübergabe benötigen wir einen Zeitraum von mindestens 48 Stunden.
Sie haben ein Fahrzeug nach Ihren Wünschen bestellt?
Sobald der Liefertermin Ihres Fahrzeugs bekannt gegeben wurde, setzen wir uns mit Ihnen für die Planung der Fahrzeugübergabe in Verbindung.
Kann ich mein neues Fahrzeug bei AMZ Online Cars finanzieren oder leasen?
+Bei Bedarf einer Finanzierung oder eines Leasings stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.
Seit vielen Jahren arbeiten wir in diesem Bereich mit namhaften Bankunternehmen zusammen. Kontaktieren Sie uns. Wir finden die passende Variante für Sie.
Wann erhalte ich die Fahrzeugpapiere?
+Sollten Sie bereits vor Fahrzeugübergabe die für die Zulassung notwendigen Papiere wünschen, dann senden wir Ihnen diese gern per Post zu. Hierzu benötigen wir allerdings von Ihnen eine Vorabüberweisung in Höhe von 500,00 € als Kaution. Dieser Betrag gilt als Anzahlung und wird dem Fahrzeuggesamtpreis gut geschrieben.
Spätestens zum Übergabetermin in unserem Zentrallager erhalten Sie Ihr Fahrzeug wie vereinbart mit allen notwendigen Unterlagen inklusive der Fahrzeugdokumente (deutscher KFZ-Brief, COC) und Schlüssel.
Wie überführe ich mein neues Fahrzeug nach Hause?
+Bevor Sie Ihr Fahrzeug in unserem Zentrallager abholen, melden Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle an. Alle dafür notwendigen Papiere erhalten Sie von uns vorab per Post. Mehr dazu unter „Wann erhalte ich die Fahrzeugpapiere?“.
Eine Alternative dazu sind Kurzzeitkennzeichen für die Fahrzeugüberführung von unserem Zentrallager zu Ihnen nach Hause. Sie erhalten die Kurzzeitkennzeichen bei Ihrer Zulassungsstelle und bringen sie zum Ausliefertermin mit. Oder wir lassen die Kurzzeitkennzeichen mit Ihnen vor Ort erstellen.
Gibt es Schwierigkeiten bei der Zulassung.
+Nein. Alle Fahrzeuge werden zulassungsfertig an Sie übergeben.
Welche Möglichkeiten der Bezahlung habe ich?
+Für die Bezahlung Ihres Fahrzeuges haben Sie zwei Möglichkeiten:
Zum einen können Sie den noch offenen Gesamtbetrag vorab überweisen oder Sie zahlen die noch offene Gesamtsumme bei Fahrzeugübergabe. Für eine Barzahlung ab 9.000,-€ sind wir nach dem Geldwäschegesetz zu verstärkter Dokumentation verpflichtet. Bei juristischen Personen sind dies grundsätzlich die Ausweiskopie vom Geschäftsführer, die Gewerbeanmeldung, der Handelsregisterauszug und die Gesellschafterliste.
Entscheiden Sie sich für die Vorabüberweisung, dann planen Sie bitte die entsprechenden Banklaufzeiten von ca. 2-3 Arbeitstagen ein. Denn wir können Ihnen Ihr Fahrzeug nur übergeben, wenn die Gesamtsumme auf unserem Konto verbucht ist.
Falls Sie sich für eine Finanzierung in unserem Haus entschieden haben, gilt das vorher genannte ebenso für die vereinbarte Anzahlung.
Eine Zahlung per EC-Karte, Kreditkarte oder Scheck sind leider nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Sollte die vollständige Summe des vereinbarten Kaufpreises, bei Finanzierung der Anzahlung, zum Zeitpunkt der Abholung nicht auf unser Konto eingegangen sein, dann kann Ihnen Ihr Fahrzeug nicht übergeben werden.
Ich habe keine Möglichkeit oder Zeit mein Fahrzeug selbst abzuholen. Welche Alternativen habe ich?
+Zum einen besteht für Sie die Möglichkeit, eine Person mit der Abholung Ihres Fahrzeugs zu beauftragen. Dafür stellen Sie dieser Person eine Abholvollmacht im Original aus. Die Abholvollmacht muss uns zum Übergabetermin vorgelegt werden. Oder Sie lassen sich Ihren neuen Wagen direkt nach Hause liefern: Wir arbeiten mit verschiedenen zuverlässigen KFZ-Transportunternehmen zusammen, die dafür sorgen, dass Ihr neuer Wagen sicher bei Ihnen ankommt. Hierfür ist die Vorabüberweisung als Zahlungsmittel unabdingbar.
Kann ich mein Fahrzeug direkt zu mir nach Hause liefern lassen?
+AMZ Online Cars bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug direkt zu Ihrer Wunschadresse liefern zu lassen. Gegen eine Vorabanzahlung von 500,00 € nach Kaufabschluss übersenden wir Ihnen die kompletten Fahrzeugpapiere zur selbständigen Zulassung.
Nach Zahlungseingang der vollständigen Kaufsumme inkl. der Speditionskosten beauftragen wir eine Spedition für den Transfer Ihres Fahrzeugs von unserem Zentrallager zu Ihrem Wunschort. Sobald der Zuliefertermin durch die Spedition fest steht, teilen wir Ihnen diesen mit. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 10 Werktagen. Dabei wird das Fahrzeug inklusive aller Schlüssel und Bordunterlagen an den Zulieferer übergeben. Sollte das von Ihrer Seite aus nicht gewünscht werden, so ist ein separater Versand per Post möglich.
Wenn die Fahrzeugübergabe an Ihrem Wunschort stattfinden soll, dann ist die Vorabüberweisung als Zahlungsmittel unabdingbar. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wie hoch sind die Kosten für die Anlieferung meines Fahrzeugs zu meiner Wohnadresse?
+Der Kostenaufwand für die Anlieferung Ihres neuen Fahrzeugs zur Wunschadresse (deutschlandweit ohne Inseln) beträgt 450,00 € Die Kosten für die Überführung eines LKWs müssen beim Spediteur separat erfragt werden. Sprechen Sie uns an! Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Kann ich mein Fahrzeug bei AMZ Online Cars auch mehrwertsteuerfrei erwerben? Was muss ich bei der Kaufabwicklung beachten?
+Was muss ich bei der Kaufabwicklung beachten, wenn ich mein Fahrzeug ins Drittland transferiere?
+Kaufabwicklung bei Fahrzeugausfuhr in ein EU-Land für private Personen
+Ihr Wohnsitz befindet sich außerhalb Deutschlands und Sie führen das erworbene Fahrzeug innerhalb der EU aus? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit das Fahrzeug zum Nettopreis zu kaufen. Das heißt Sie zahlen lediglich den Kaufpreisnettobetrag ohne die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an uns.
Die Mehrwertsteuer wird als Kaution zurückbehalten bis uns folgende Unterlagen vorliegen:
- einen unterschriebenen Kaufvertrag im Original
- eine lesbare Ausweiskopie
- eine beglaubigte Kopie der Zulassung aus dem Bestimmungsland
- einen beglaubigten Beleg über die Bezahlung der Mehrwertsteuer im Bestimmungsland oder EU –Land etc.
Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE75 8705 4000 3741 0008 24
Bank: Sparkasse Erzgebirge
Die originalen Fahrzeugdokumente und das COC erhalten Sie bei uns zu allen Fahrzeugen.
Für Fragen zur Kaufabwicklung und Auslieferung des Fahrzeugs in ein EU- Land stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Kaufabwicklung bei Fahrzeugausfuhr in ein EU-Land für Gewerbekunden
+Ihr Geschäftssitz befindet sich außerhalb Deutschlands und Sie führen das erworbene Fahrzeug innerhalb der EU aus? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit, das Fahrzeug zum Nettopreis zu kaufen. Das heißt, Sie zahlen lediglich den Nettobetrag ohne die deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % an uns.
Um Ihnen diesen Vorzug zu ermöglichen, sind für die Kaufabwicklung folgende Unterlagen bei bzw. vor Fahrzeugabholung vorzulegen:
- gültige Umsatzsteuer-ID Nummer
- Der Handelsregisterauszug im Original muss uns vorab per E-Mail zugesandt werden.
- Eine lesbare Ausweiskopie des Geschäftsführers/Gesellschafter muss uns ebenfalls vorab per Fax ersetzen durch E-Mail zugesandt werden.
- Die in den Kaufvertragsunterlagen beiliegende Abholvollmacht versehen mit Originalstempel sowie Unterschrift des Geschäftsführers und Abholers muss zum Abholtermin vorgelegt werden. Dabei müssen der Geschäftsführer und der Abholer von gleicher Nationalität sein.
- Versicherung über Ausfuhr und Anmeldung zur Umsatzsteuer, versehen mit Originalstempel und Unterschrift, muss zum Abholtermin vorgelegt werden.
- Vorabüberweisung in Höhe von mindestens 500,00 €. Der Betrag muss zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe auf unserem Konto verbucht sein.
Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE75 8705 4000 3741 0008 24
Bank: Sparkasse Erzgebirge
Die originalen Fahrzeugdokumente und das COC erhalten Sie bei uns zu allen Fahrzeugen.
Für Fragen zur Kaufabwicklung und Auslieferung des Fahrzeugs in ein EU-Land stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Information zur Fahrzeugausfuhr in ein Drittland (außerhalb der Europäischen Union)
+Wenn Ihr Wohnsitz nicht in Deutschland liegt und Sie das erworbene Fahrzeug in ein Land außerhalb der Europäischen Union ausführen, erstatten wir Ihnen die im Kaufpreis enthaltene Mehrwertsteuer zurück, sobald uns alle erforderlichen Zollunterlagen im Original vollständig vorliegen.
1. Voraussetzungen für die Fahrzeugauslieferung
Am Tag der Fahrzeugübergabe müssen uns folgende Unterlagen im Original vorliegen.
Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen dazu, dass wir das Fahrzeug nicht übergeben können.
Erforderliche Dokumente:
- Ausfuhranmeldung – wird ausschließlich durch uns erstellt (Kosten siehe Punkt 2).
- Ausfuhrbestätigung für Umsatzsteuerzwecke mit folgenden Pflichtangaben:
- Name und Anschrift des Belegausstellers (Spedition) und Ausstellungsdatum
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers bzw. Auftraggebers (falls abweichend vom Käufer)
- Handelsübliche Bezeichnung und Menge der ausgeführten Fahrzeuge
- Ort und Datum der Ausfuhr bzw. des Transports in das Drittland
- Empfänger und Bestimmungsort im Drittland
- Bestätigung des Belegausstellers (Spedition), dass die Angaben den Geschäftsunterlagen entsprechen und im EU-Gebiet überprüfbar sind
- Stempel und Unterschrift des Belegausstellers
- Ausfuhrkennzeichen
2. Unsere Leistungen und Kosten
- Erstellung der Ausfuhranmeldung für die Verzollung: 100 €
- Unterstützung bei der Beantragung von Ausfuhrkennzeichen
3. Wichtige Hinweise
- Die Mehrwertsteuererstattung erfolgt ausschließlich nach Eingang aller vorgeschriebenen Originalunterlagen.
- Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Zollpapiere (außer der von uns erstellten Ausfuhranmeldung) ist der Käufer verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Gesetzliche Grundlage sind die Vorgaben der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV), insbesondere § 17a UStDV.
- Diese Information dient ausschließlich der Kaufabwicklung und stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
